1. Der Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts Kausalabgaben und Enteignungen vom 2. November 2022 (Verfahren 4-BE.2021.19) sei aufzuheben und der Einspracheentscheid des Gemeinderats Q. vom 4. Oktober 2021 zu bestätigen wonach der Beschwerdegegner der Beschwerdeführerin den Betrag von CHF 3'920.28 (inkl. MWSt von CHF 280.28) zu bezahlen hat. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners. 2. Am 27. Januar 2023 nahm das SKE zur Beschwerde Stellung und legte dem Verwaltungsgericht aufforderungsgemäss die Akten vor. -3-