Was die gesundheitliche Situation der Beschwerdeführenden angeht, lässt sich den obigen Ausführungen (siehe vorne Erw. 3.3.2.2.2) entnehmen, dass sie an gewissen gesundheitlichen Problemen leiden und in ärztlicher Behandlung standen. Die Gesundheitssituation hat sich aber gemäss Bericht von Dr. med. H. vom 22. Februar 2023 stabilisiert, sodass sie nunmehr einer Arbeitstätigkeit nachgehen könnten (act. 279, 283). - 30 -