Soweit aus den Akten ersichtlich, war der Beschwerdeführer 1 ab dem 7. August 1995 in einem Bauunternehmen tätig, bis er am 24. August 1998 eine Stelle bei einer anderen Baufirma antrat (MI1-act. 40, 50). Ab dem 1. Juli 1999 trat er sodann eine Stelle als Lagermitarbeiter in einem Logistikzentrum an (MI1-act. 54, 60). Danach war er jahrelang nicht mehr arbeitstätig und sozialhilfeabhängig, obwohl ihm die IV-Stelle mit Verfügungen vom 29. September 2006 und 31. März 2009 eine volle Arbeitsfähigkeit - 25 -