In Bezug auf die Dauerhaftigkeit sei anzuführen, dass die Familie sich per 17. Juni 2022 von der Sozialhilfe abgemeldet habe und die Zukunftsprognose gut sei. Zudem werde auch bestritten, dass sie sich nur unter dem Druck des Verfahrens von der Sozialhilfe abgemeldet hätten. So hätten sie auch während der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit nach Arbeit gesucht. -8-