Mit Instruktionsverfügung vom 13. Dezember 2022 wurde die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Vorinstanz zur Beschwerdeantwort und Einreichung aller migrationsamtlicher Akten zugestellt. Gleichzeitig wurde verfügt, dass über das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nach Eingang der Akten entschieden werde (act. 270 ff.). Die Vorinstanz reichte am 3. Januar 2023 die vollständigen Akten ein, hielt an ihren Ausführungen im angefochtenen Einspracheentscheid fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 274 f.).