4. A. und B. sei für das Einspracheverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Rechtsanwältin Larissa Morard sei als ihre unentgeltliche Rechtsbeiständin einzusetzen. -4- 5. A. und B. sei für das vorliegende Verfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Sie seien insbesondere von der Pflicht, einen Gerichts- und Anwaltskostenvorschuss zu leisten, zu befreien. Rechtsanwältin Larissa Morard sei als ihre unentgeltliche Rechtsbeiständin einzusetzen.