Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 6. Dezember 2022 reichten die Beschwerdeführer 1 und 2 beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellten folgende Anträge (act. 19 ff.): 1. Der Einspracheentscheid vom 8. November 2022 sei aufzuheben. 2. Die Niederlassungsbewilligung von A. sei zu verlängern. 3. Die Niederlassungsbewilligung von B. sei nicht zu widerrufen.