A. Die Beschwerdeführerin 3 reiste am 13. Juni 1992 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt am 20. August 1992 eine Niederlassungsbewilligung zwecks Verbleibs bei ihren Eltern (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 3 [MI3- act.] 6). Am 9. Februar 1994 heiratete sie im heutigen Kosovo den Beschwerdeführer 1 (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 1 [MI1-act.] 11). In der Folge reiste der Beschwerdeführer 1 am 8. November 1994 in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (MI1-act. 8 ff.).