Durch die Verhängung der strafrechtlichen Landesverweisung sollen ein Verbleib in der Schweiz und eine rechtmässige (Re-)Integration in die schweizerische Gesellschaft verhindert werden. Oberstes Ziel der Landesverweisung ist demnach die Ausweisung des Ausländers. Somit bezweckt die strafrechtliche Landesverweisung, dass dazu verurteilte Ausländer die Schweiz auch tatsächlich verlassen (BRÄGGER/ZANGGER, a.a.O., Rz. 907).