Vorliegend sei jedoch weder ersichtlich noch rechtsgenüglich dargetan worden, weshalb für eine günstige Legalprognose eine Ausreise nach Algerien Voraussetzung sei bzw. ihm nur im Hinblick auf ein Leben in Algerien eine günstige Legalprognose gestellt werden könne. Aufgrund der vorinstanzlichen Erwägungen in Bezug auf sein Vollzugsverhalten, die Art seiner (Vor- )Strafen sowie die weiteren Umstände könne ihm auch in einem anderen Land als Algerien eine günstige Legalprognose gestellt werden. Alle von -7-