Ausserdem ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung seiner Anwältin zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin. -5- 2. Mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 bewilligte der Instruktionsrichter des Verwaltungsgerichts dem Beschwerdeführer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege und bestellte MLaw Midori Handschin, Rechtsanwältin, Zürich, zu seiner unentgeltlichen Rechtsvertreterin.