- am 29. März 2022 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Diebstahls und mehrfacher Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten und einer Busse von Fr. 800.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. November 2021. 2. Am 24. November 2021 trat A. im Bezirksgefängnis Baden den Strafvollzug der ab dem 14. September 2020 in den Kantonen Aargau und Solothurn gegen ihn ausgesprochenen Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen an. Am 6. Dezember 2021 wurde er in das Bezirksgefängnis Zofingen versetzt. -4-