- am 5. Juli 2021 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen mehrfachen versuchten und mehrfachen vollendeten Diebstahls, Sachbeschädigung, geringfügigen Diebstahls und mehrfachen geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen und einer Busse von Fr. 810.00 (bzw. am 2. Dezember 2021 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen infolge Uneinbringlichkeit von Fr. 510.00 Busse);