- am 5. März 2021 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wegen Diebstahls, mehrfachen geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfachen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen und einer Busse von Fr. 1'000.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 6. November 2020 (bzw. am 28. Februar 2022 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen infolge Uneinbringlichkeit von Fr. 625.00 Busse);