- am 6. November 2020 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau wegen geringfügigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten (als Gesamtstrafe unter Berücksichtigung des mit dem Rückversetzungsentscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt vom 8. Juli 2020 für vollziehbar erklärten Strafrests von 74 Tagen) und einer Busse von Fr. 400.00 bzw. am 27. Januar 2022 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag infolge Uneinbringlichkeit von Fr. 100.00 Busse;