sen wurde (unter Ansetzung einer Probezeit von einem Jahr für den Strafrest von 74 Tagen); - am 14. September 2020 mit Strafbefehl des Stadtrats Aarau wegen Verletzung des Litteringverbots und Verwendung von Lautsprechern/Verstärkeranlagen auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung zu einer Busse von Fr. 400.00 (bzw. am 3. Februar 2022 vom Gerichtspräsidium Aarau zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen infolge Uneinbringlichkeit der Busse);