- am 14. April 2020 mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Stadt wegen mehrfachen Diebstahls sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten (unter Anrechnung von 220 Tagen Untersuchungshaft) und einer nicht obligatorischen Landesverweisung von drei Jahren (als Gesamtstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 2. September 2019), wobei er nach Verbüssung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe mit Verfügung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt vom 8. Juli 2020 per 23. April 2020 bedingt aus dem Strafvollzug entlas-