Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug gemäss Art. 86 StGB Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 2. November 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. wurde in der Schweiz wie folgt rechtskräftig verurteilt: - am 2. September 2019 mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich- Limmat wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von vier Monaten;