Das Verwaltungsgericht schützte z.B. in einem Entscheid vom 7. November 2016 den Ausschluss eines Anbieters, welcher bezüglich des Eignungskriteriums "Finanzielle Leistungsfähigkeit: Geschäftsbericht, Erfolgsrechnung und Bilanz" lediglich die geforderten Geschäftsberichte, nicht jedoch die Erfolgsrechnungen und Bilanzen der letzten 3 Jahren eingereicht hatte (wobei das Einreichen der ausdrücklich geforderten Unterlagen nicht etwa versehentlich unterblieben war, sondern die Beschwerdeführerin bewusst davon abgesehen hatte) (siehe zum Ganzen: AGVE 2016, S. 189 ff.). Der vorliegende Fall liegt hinsichtlich des Eignungskriteriums "Finanzielle Leistungsfähig-