Bei den geforderten Nachweisen bzw. Unterlagen handelt es sich somit fraglos um wesentliche Angaben bzw. Belege. Nichts Anderes gilt für die geforderte Beschreibung, wie die Anbieterin die Qualität des Auftrags sicherstellt. Diese Beschreibung bildet Grundlage für die Prüfung des Zuschlagskriteriums "Qualität Organisation", welchem Kriterium 1/4 der gesamthaft zu vergebenden Punkte zukommt (siehe Erw. II/3.2.2). Das Dokument ist wesentlich, um das Angebot überhaupt beurteilen zu können.