In einem ersten Schritt werden die Angebote in formeller Hinsicht beurteilt. Die Angebote werden nur in die Bewertung einbezogen, wenn sie vollständig und rechtsgültig unterzeichnet sind sowie fristgerecht eingereicht wurden. Ein allfälliger Ausschluss wird den betreffenden Anbieterinnen mittels anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. […] Und unter Ziffer 4.1 "Eignungskriterien" wird im Pflichtenheft festgehalten (Vergabeakten, act. 92): Nach der Angebotsöffnung und der formellen Prüfung werden alle Angebote bezüglich der Erfüllung der Eignungskriterien geprüft.