2. 2.1. Die Vergabestelle begründete den Ausschluss damit, dass das Angebot der Beschwerdeführerin inhaltlich unvollständig sei und in wesentlichen Belangen von dem gemäss Pflichtenheft und Beilagen geforderten Inhalt abweiche. Bezüglich des "Eignungskriteriums 3 (Finanzielle Leistungsfähigkeit)" fehlten die geforderten Angaben zu Erfolgsrechnungen und Bilanzen der letzten 3 Jahre. Zudem fehlten die geforderten Beilagen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der potenziellen Anbieterin könne damit nicht beurteilt werden, womit wesentliche Angaben zur Beurteilung des Angebots fehlten.