3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 5. Nach gewährter (beschränkter) Akteneinsicht verzichtete die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Februar 2023 auf eine weitere Stellungnahme. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2022 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: