Betreffend den vom Strassenverkehrsamt in Aussicht gestellten Widerruf nahm der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. Juli 2022 Stellung (Akten des Strassenverkehrsamts, act. 344). In der Folge widerrief das Strassenverkehrsamt die angefochtene Verfügung vom 2. Juni 2022 mit Verfügung vom 15. Juli 2022 und entzog dem Beschwerdeführer den Führerausweis für immer. - 12 -