Wiedererteilung des Führerausweises sei ihm zwar eine etwaige warnungsrechtliche Massnahme betreffend den Vorfall vom 12. Februar 2021 in Aussicht gestellt worden, beim Entzug des Führerausweises für immer handle es sich aber eben gerade nicht um eine Warnungsmassnahme. Ausserdem sei mit dem vom Strassenverkehrsamt angeordneten verkehrspsychologischen Gutachten seine Fahrtauglichkeit festgestellt worden. Der trotzdem angeordnete Entzug des Führerausweises für immer verletze daher den Vertrauensgrundsatz und sei rechtswidrig.