Nach der positiven verkehrspsychologischen Begutachtung und der nachfolgenden Wiedererteilung des Führerausweises mit Verfügung vom 2. September 2021 habe er davon ausgehen dürfen, vor dem Bezirksgericht seine Unschuld nicht mehr beweisen zu müssen. Infolgedessen habe er seine Einsprache zurückgezogen. Anders als das Strassenverkehrsamt könne er seine Entscheidung (Rückzug der Einsprache im Strafverfahren) nicht mehr rückgängig machen. Bei -8-