Mit Verfügung vom 15. Juli 2022 widerrief das Strassenverkehrsamt die Verfügung vom 2. Juni 2022 und entzog A. den Führerausweis ab sofort für immer. Es wurde ihm überdies untersagt, Fahrzeuge der Spezialkategorien inklusive Motorfahrräder zu führen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung entzog es die aufschiebende Wirkung. -4- B. 1. Gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 15. Juli 2022 liess A. am 19. Juli 2022 ebenfalls Beschwerde beim DVI erheben und folgende Anträge stellen: 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei vom Entzug des Führerausweises abzusehen.