 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführer  Nichtbeherrschen des Fahrzeugs  Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall  Verursachen eines Verkehrsunfalls Begangen am: 12. Februar 2021 in Q. (gemäss rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 14. April 2021). 3. Mit Eingabe vom 8. Juni 2022 liess A. gegen die Verfügung vom 2. Juni 2022 beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) Beschwerde erheben.