3. Vorfall: schwere Widerhandlung; Führen eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand [mindestens 0.54 g/kg], Führen eines Personenwagens trotz Entzug des Führerausweises, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, Verursachen eines Selbstunfalls; 4. Vorfall: schwere Widerhandlung; Führen eines Lieferwagens trotz Entzug des Führerausweises; 5. Vorfall: schwere Widerhandlung; Führens eines Personenwagens trotz Entzug des Führerausweises; Entzugsablauf am 11.05.2008)