3.3.5.2. Soweit aus den Akten ersichtlich, verbrachte der Beschwerdeführer seine gesamte Kindheit und Jugend im heutigen Montenegro, bevor er das Land im Alter von 16 Jahren verliess und zu seiner Mutter in die Schweiz reiste (MI-act. 2 f.). Als 20-jähriger absolvierte der Beschwerdeführer in seiner Heimat einen einjährigen Militärdienst (MI-act. 29 ff., 41). 2001 reiste seine damalige Ehefrau, ebenfalls aus dem heutigen Montenegro stammend, in die Schweiz ein. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ihm die gesellschaftlichen Gepflogenheiten in seinem Heimatland grundsätzlich nach wie vor vertraut sein dürften.