Gemäss dem Protokollauszug der Gemeinde R. vom 13. Dezember 2011 arbeitete der Beschwerdeführer bis 31. März 2010 in der Expressabteilung der Firma G. (MI-act. 100 f.). Danach war er wieder auf Stellensuche (MI-act. 106). Vom 10. Juli bis 22. August 2012 war er als Temporärangestellter in der Funktion Lagermitarbeiter tätig (MI-act. 113) und vom 10. Juni bis 22. August 2014 als Lager-/Produktionsmitarbeiter angestellt (MI-act. 146). Am 9. Januar 2015 gründete der Beschwerdeführer eine Einzelunternehmung (MI-act. 151), wobei gemäss den Angaben des Beschwerdeführers keine Aufträge gewonnen wurden (MI-act. 163) und die Unternehmung in der Folge wieder gelöscht wurde (MI-act. 174).