Nach Einreise in die Schweiz absolvierte der Beschwerdeführer zunächst ein landwirtschaftliches Praktikum und arbeitete danach, im Jahr 1995, als Aushilfe im Bereich Hauswirtschaft in einer Alterssiedlung (MI-act. 16). Nach geleistetem Militärdienst in seiner Heimat kehrte der Beschwerdeführer 1997 zurück in die Schweiz und nahm eine Tätigkeit als Betriebsmitarbeiter auf (MI-act. 34, 41). Im Sommer 1998 half er einen Monat zur Erdbeerernte aus (MI-act. 45) und arbeitete im Anschluss als Bauarbeiter (MI-act. 48). 1999 folgte eine Tätigkeit als Fassaufbereiter (MI-act. 51), 2001 als Chauffeur bzw. Kurier für Pakete (MIact.