Betriebe, Privatpersonen und Konsumkreditanbieter zu den Gläubigern (MI-act. 389 ff.). Angesichts dessen sowie der kontinuierlichen Zunahme der Verbindlichkeiten ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer seine Schulden primär angehäuft hat, weil er jahrelang über seinen Verhältnissen lebte, mithin seinen Lebensstandard auf Kosten Dritter erhöhte.