Dennoch wuchsen die Verlustscheinschulden des Beschwerdeführers weiter an. Per Mai 2021 waren insgesamt 104 nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von zusammengezählt Fr. 150'099.50 registriert, bei acht offenen Betreibungen ohne Rechtsvorschlag über zusammengezählt Fr. 22'992.45 und acht Forderungen mit laufender Pfändung über ursprünglich Fr. 17'077.70 (vgl. MI-act. 313). Hierauf leitete das MIKA mit Gehörsgewährung vom 5. Mai 2021 das vorliegende Widerrufsverfahren ein und verfügte am 17. Februar 2022 erstinstanzlich den Bewilligungswiderruf und die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz (MI-act. 345 ff.).