In diesem Fall wird der bisherige Verlustschein nach Abschluss des Verfahrens zufolge Bezahlung oder Ausstellung eines neuen Verlustscheines gelöscht. Ist der Schuldner an einen neuen Wohnort gezogen und stammt der erneut in Betreibung gesetzte Verlustschein vom früheren Wohnort, wird das früher zuständige Betreibungsamt orientiert und der alte Verlustschein nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. das entsprechende Verlustscheinregister bereinigt.