Regelmässig werden die angehäuften Schulden durch das MIKA mittels Betreibungsregisterauszüge belegt. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Betreibungsregisterauszüge enthalten die per Ausstellungsdatum laufenden Betreibungen und Verlustscheine. Verlustscheine verjähren innert 20 Jahren und können zwecks erneuter Geltendmachung der Forderung oder zwecks Verjährungsunterbrechung erneut in Betreibung gesetzt werden. In diesem Fall wird der bisherige Verlustschein nach Abschluss des Verfahrens zufolge Bezahlung oder Ausstellung eines neuen Verlustscheines gelöscht.