Dennoch habe dies zur Bestreitung des Lebensunterhalts der ganzen Familie nicht gereicht. Weitere Anstrengungen zur Sanierung seien sodann angesichts einer Lohnpfändung kaum möglich gewesen. Die zahlreichen Bussen im Bereich des Strassenverkehrs seien wegen seiner beruflichen Tätigkeit als Chauffeur zu relativieren. Der Zeitdruck in dieser Branche sei sehr gross und es käme daher rasch zu Übertretungen im Strassenverkehr. Daraus könne deshalb nicht zwangsläufig auf Gleichgültigkeit und Hang zur Straffälligkeit geschlossen werden. Im Übrigen hätten sich die strafrechtlichen Verfehlungen nicht gegen besonders hochwertige Rechtsgüter gerichtet.