Überdies war der gesamte Verzögerungsstreifen mit Triopanen, Pylonen und Blinklichtern sichtbar abgesperrt. Die Raststätte Q. war jedoch das eigentliche Ziel der Fahrt des Beschwerdeführers, da er "ein wenig [dort] stehen und die Autos anschauen" wollte (vgl. Erklärung des Beschwerdeführers gegenüber der Kantonspolizei Aargau vom […] 2022 im Polizeirapport vom 20. Juni 2022).