Das (aufgrund der Absperrung zu) späte Abbiegen auf die Zufahrt zur Raststätte machte es zudem notwendig, auf der Normalspur das Tempo zu reduzieren, um zwischen den Pilonen und Triopanen auf den Verzögerungsstreifen gelangen zu können, was dort ebenfalls zu gefährlichen Situationen führen konnte. Die übrigen Verkehrsteilnehmenden mussten nicht damit rechnen, dass ein Fahrzeug – trotz Absperrung – zum Rastplatz abbiegen und die doppelte Sicherheitslinie und den Verzögerungsstreifen überqueren würde. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten und die damit verbundene Missachtung der mit - 10 -