Als Beispiele gelten etwa das Überfahren einer Sicherheitslinie zum Schneiden einer Kurve (nicht aber um zu Überholen) bei guter Sicht und in Abwesenheit von anderen Verkehrsteilnehmenden, das Fahren eines Personenwagens mit zwei abgenutzten Reifen auf einer kurzen Strecke bei guten Strassenverhältnissen (MIZEL, a.a.O., S. 274), eine geringfügige Streifkollision oder das Zusammenprallen der Rückspiegel bei sehr tiefer Geschwindigkeit auf einem Parkplatz (RÜTSCHE/W EBER, a.a.O., N. 26 zu Art. 16a SVG).