3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Lasten des Beschwerdegegners. 2. Die Staatsanwaltschaft R. reichte am 15. Dezember 2022 die in Bezug auf den Vorfall vom […] 2022 angeforderten Akten ein. 3. Das Strassenverkehrsamt verzichtete mit Eingabe vom 22. Dezember 2022 auf eine Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. 4. Das DVI überwies am "5. Januar 2022" [recte: 2023] aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweisung auf die ausführlichen Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.