4. Das vorliegende Verfahren sei bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren und es sei dem Beschwerdeführer zur einlässlicheren Begründung der vorliegenden Beschwerde eine 20-tägige Frist nach rechtskräftiger Erledigung des Strafverfahrens zu gewähren. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. 2. Am 26. September 2022 entschied das DVI: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen.