Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus: Leichte Widerhandlung im Sinne von Art. 16a SVG  Überfahren oder Überqueren einer doppelten Sicherheitslinie auf Autobahnen und Autostrassen trotz gesperrtem Verzögerungsstreifen zu Rastplatz Begangen am: […] 2022 in Q., Autobahn [...] Da A. mit dem Führerausweis auf Probe eine zweite Widerhandlung begangen hat, die zum Entzug des Führerausweises führt, muss der Führerausweis der Kategorien und Unterkategorien annulliert werden.