[…] 2021 Entzug 1 Monat und Verlängerung der Probezeit (leichte Widerhandlung; Geschwindigkeit; Entzugsablauf 24.11.2021). 2. Mit Verfügung vom 5. Juli 2022 annullierte das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) den Führerausweis auf Probe von A. per sofort. Die Erteilung der Kategorien und Unterkategorien machte es vom Ablauf der Wartefrist von 12 Monaten, einem die Fahreignung bejahenden verkehrspsychologischen Gutachten und einer vollständigen neuen Führerprüfung abhängig. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung entzog es die aufschiebende Wirkung.