Ferner ist die Person im Bereich der Staatskanzlei zu ermitteln, welche das per Mail gesandte Schreiben – trotz explizitem Betreff "Schreiben an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern" (siehe Mail vom 09/05/2022) – an eine nicht autorisierte Stelle weitergeleitet hat und das Mail dann anschliessend erst am 12./05/2022 dem Gericht zustellte. Alle Daten und Angaben laut vorliegendem Urteil. Gegen diese Person sind anschliessend ferner die nötigen rechtlichen Schritte wegen Amtsgeheimnisverletzung, Verletzung Persönlichkeitsrechts etc. einzuleiten.