B. Gegen die Verfügung vom 19. März 2020 erhob A. mit Eingabe vom 22. August 2021 Einsprache bei der Steuerkommission X., welche zufolge abgelaufener Rechtsmittelfrist am 15. März 2022 einen Nichteintretensentscheid fällte. Dieser wurde A. am 24. März 2022 zugestellt.