Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 22. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Steuerkommission X. veranlagte A. mit Verfügung vom 19. März 2020 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 ermessensweise zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 207'600.00 (satzbestimmendes Einkommen: Fr. 208'300.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von Fr. 506'000.00 (satzbestimmendes Vermögen: Fr. 516'000.00).