Wie bereits in Erw. II/6.4 dargelegt, bestreitet der Beschwerdegegner nicht, dass er im Rahmen seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit gewisse geschäftliche Tätigkeiten in L._____ ausgeführt hat, was erklärt, dass auch einige Rechnungen an die Privatadresse adressiert sind bzw. einige Gegenstände an die Privatadresse geliefert wurden (vgl. z. B. Buchhaltungsbelege 238 und 69). Es spricht für eine wesentliche Geschäftstätigkeit in M._____, dass der Grossteil der Rechnungen an die Geschäftsadresse in M._____ gerichtet ist.