Die in den Bestätigungen genannten Treffen mit B._____ und C._____ sind tatsächlich im Outlook-Kalender des Beschwerdegegners erfasst. Auffallend ist allerdings, dass der Beschwerdegegner sich gemäss der Stundenliste am 21. August 2018, am 29. August 2018 sowie am 27. September 2018 mit Frau B._____ betreffend den Verkauf eines Einfamilienhauses in T._____ getroffen hat. Nach Angaben des Beschwerdegegners hätten einige Meetings auch in M._____ stattgefunden, weil sie ein kleines Budget gehabt habe und dadurch seine Fahrkosten und die Wegzeit nicht angefallen seien.