Bezüglich den von J._____ bestätigten fünf Geschäftstreffen mit dem Beschwerdegegner in M._____ wird festgestellt, dass J._____ in der Stundenliste des Beschwerdegegners zwar nur einmal namentlich genannt wird, darin jedoch in vier von fünf Treffen (26. November, 7. Dezember, 14. Dezember und 18. Dezember 2018) jeweils die "G._____" (gemäss den Kontoauszügen handelt es sich hierbei um die H._____ AG) als Kunde zu Besuch in M._____ aufgeführt ist und J._____ Finanzdirektor dieser Gesellschaft war. Beim behaupteten Treffen am 28. November 2018 ist in der Stundenliste "F._____" als Kunde eingetragen.